Get ahead in the electromagnetic spectrum with our cutting-edge RECONIQ software!

You can soon discover how we transform IQ data into actionable intelligence. More news and exciting details are on their way, so stay tuned for a closer look!

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RECONIQ Software GmbH
Gotenstraße 18
20097 Hamburg

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VAT registration number

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Governing law

RECONIQ Software GmbH applies German law, to the exclusion of the UN Sales Convention (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods).

Place of Jurisdiction

If the user is a dealer in the sense of commercial law, the place of jurisdiction is Hamburg.

Privacy Policy

§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist RECONIQ Software GmbH, Gotenstraße 18, 20097 Hamburg (siehe auch unter Impressum). Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@plath.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Kontaktformular: Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden. Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

Die Formulareingaben auf unserer Website werden durch ein vorangestelltes Captcha (Rätsel) vor Hackern und Bots geschützt. Wir nehmen dabei die Leistungen eines externen Dienstleisters (POWER CAPTCHA) in Anspruch. Ihre eingegebenen Captcha-Daten, sowie notwendige technische Protokolldaten werden verschlüsselt zum POWER Captcha Server übertragen. Verarbeitung und Auswertung erfolgen pseudonymisiert im Speicher. Unmittelbar nach Verarbeitung und Übermittlung des Ergebnisses an die Website werden die Daten auf dem Server gelöscht. Es erfolgt keine weitere Verarbeitung dieser Daten und keine dauerhafte Speicherung auf dem Server.

Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie untenstehend im Detail über die jeweiligen Vorgänge informieren. Dabei nennen wir auch die festgelegten Kriterien der Speicherdauer.

§ 2 Ihre Rechte

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Sie können sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.

§ 3 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO):

  • IP-Adresse,
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage,
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT),
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite),
  • Zugriffsstatus / HTTP-Statuscode,
  • Jeweils übertragene Datenmenge,
  • Website, von der die Anforderung kommt,
  • Browser,
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche,
  • Sprache und Version der Browsersoftware.

Diese Daten werden nur temporär gespeichert und nach kurzer Zeit automatisch gelöscht.

Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei Ihrer Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.

Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:

Transiente Cookies. Diese Form von Cookies wird automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.

Wenn Sie unsere Website besuchen, setzen wir folgenden technisch notwendigen Cookie ein:

Auf unserer Website finden Sie Videos, die auf der Social-Media-Plattform YouTube gespeichert sind. Bei Wiedergabe werden Cookies durch YouTube gespeichert. Diese Videos sind im erweiterten Datenschutzmodus eingebunden. Bei Wiedergabe der Videos erfolgt keine Personalisierung des Surfens auf YouTube und keine Personalisierung von Werbung, welche Ihnen außerhalb unserer Website angezeigt wird.

Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.

Sie können beim Betreten der Website über das Cookie-Consent-Banner die Verwendung von Cookies konfigurieren. Nutzen Sie dazu die Buttons „Nur erforderliche Cookies“ oder „Einstellungen ändern“. Nach Auswahl von „Einstellungen ändern“ besteht die Möglichkeit einzelne Cookies über den Schieber zu aktivieren bzw. zu deaktivieren. Durch Auswahl des Links „?“ werden Informationen zu den erfassten Daten, zum Zweck der Datenverarbeitung und zur Rechtsgrundlage eingeblendet. Die Konfiguration wird durch Betätigung des Buttons „Speichern+Beenden“ abgeschlossen.

§ 4 Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung des Karriereportals

Möchten Sie sich über unsere Website für eine Mitarbeit in einem Unternehmen der PLATH-Gruppe bewerben, so ist die Angabe und Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten über das jeweilige angebotene Kontaktformular erforderlich.

Wenn Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, werden Ihre Daten nur zum Zwecke der Bewerbung auf diese konkrete Stelle verarbeitet. Nach Besetzung dieser Stelle und Ablauf einer Frist von 6 Monaten werden diese Daten gelöscht.

Wenn Sie uns über das Karriereportal eine Initiativbewerbung oder Blitzbewerbung zusenden, dann können Ihre Daten von Personalverantwortlichen, die Stellen zu besetzen haben, sowie von Personalbetreuern eingesehen werden. Wir kontaktieren Sie und laden Sie ein, wenn Ihr Profil auf eine zu besetzende Position passt. Diese Daten werden ebenfalls nach einer Frist von 6 Monaten gelöscht, sofern Sie das bei der Bewerbung nicht anders festgelegt haben.

Ihre eingegebenen Daten werden temporär in einer Datenbank auf dem Webserver gespeichert. Mit der zeitnahen Abholung dieser Daten (i.d.R. am folgenden Werktag) durch Mitarbeiter unserer Personalabteilung werden sie aus dieser Datenbank gelöscht. Alle unsere Mitarbeiter wurden lt. §53 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.

Für die Realisierung der Funktionalität des Karriereportals nehmen wir die Dienste eines externen Unternehmens in Anspruch. Mit diesem Unternehmen wurde ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 S. 3 DSGVO geschlossen. Die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgen in Deutschland. Es gelten die o.g. Löschfristen.

Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Bewerbung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung zur Datenerhebung und Datenverarbeitung.

§ 5 Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten

Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.

Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.

Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren: RECONIQ Software GmbH, Gotenstraße 18, 20097 Hamburg, datenschutz@plath.de, siehe auch unter Impressum.

§ 6 Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

§ 7 Web Analytics

Wir benutzen den Webanalysedienst Matomo, um die Nutzung unserer Website zu analysieren und regelmäßig zu verbessern. Die gewonnenen Statistiken ermöglichen es uns, unser Angebot zu verbessern und für Sie als Nutzer interessanter zu gestalten. Die Software Matomo und die mit Matomo erhobenen Daten werden ausschließlich auf unseren eigenen Servern betrieben, gespeichert und verarbeitet. Wir verwenden Matomo mit einer Erweiterung zur Anonymisierung von IP-Adressen. Dadurch werden die IP-Adressen in gekürzter Form weiterverarbeitet und ein direkter Personenbezug ausgeschlossen. Ihre so erhobene IP-Adresse wird weder mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt noch an Dritte weitergegeben.

Sollten Sie mit der anonymen Speicherung und Auswertung der Daten nicht einverstanden sein, so haben Sie die Möglichkeit, jederzeit per Mausklick zu widersprechen. Es wird dann ein Opt-Out-Cookie in Ihrem Browser gesetzt mit der Folge, dass Matomo keine Sitzungsdaten mehr erhebt.

Dazu müssen Sie diesem Link zu unserem Cookie Consent-Banner folgen https://www.plath.de/#cmpscreen , den Button "Einstellungen ändern" klicken und unter "Messung" den Schieber bei Matomo unten auf inaktiv setzen. Schließlich "Speichern+Beenden" Sie unten.

§ 8 Soziale Netzwerke

Unsere Website verwendet keine Social-Media-Plugins. Social-Media-Plugins wie der Like-Button sind kleine Schaltflächen z.B. unter Artikeln, mit denen der Nutzer diese auf praktische Weise mit anderen teilen kann, ohne die Website zu verlassen.

Sie werden Buttons mit Links auf soziale Netzwerke finden. Bitte beachten Sie bei Nutzung dieser Links die Datenschutzhinweise dieser Anbieter.

§ 9 Datenübertragbarkeit

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden:

  • Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
  • Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln.
  • Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.
§ 10 Aktualität

Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung. Diese Datenschutz-erklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Juli 2024. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter www.reconiq.com von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

Hamburg, April 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Soweit es sich bei Kunden der RECONIQ Software GmbH (nachfolgend „RECONIQ“ genannt) um Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (in Sinne von § 310 Abs.1 BGB, nachfolgend „Kunde“ genannt) handelt, gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen RECONIQ und dem Kunden im Zusammenhang mit den Lieferungen und/ oder Leistungen der RECONIQ (im Folgenden allgemein als "Leistungen" bezeichnet) ergänzend zum zu Grunde liegenden Angebot und den dort angeführten Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen (z.B. Endnutzerlizenzbestimmungen, Softwarepflege-bedingungen) unsere folgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von RECONIQ nicht anerkannt, sofern RECONIQ diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen und sonstigen Vertragsverhältnisse und auch dann, wenn RECONIQ in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Bestellung (oder mit dortigem Verweis) vorbehaltlos ausführt. Auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis gelten diese Geschäftsbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Haftungsbegrenzung.

(2) An von RECONIQ erstellten und an den Kunden (ggf. auch vorvertraglich) überlassenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Spezifikationen, IT-Konzepte und anderen Unterlagen (im Folgenden "Unterlagen") behält sich RECONIQ seine Eigentumsrechte und eventuelle bestehende urheberrechtliche Verwertungs- und Nutzungsrechte uneingeschränkt vor (vorbehaltlich eventueller weitergehender Rechte gemäß dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bzw. entsprechender Geheimnisschutz-/Geheimhaltungsvereinbarungen). Der Kunde darf die Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind und/oder Inhalte enthalten, die von Gewerbetreibenden üblicherweise als Geschäftsgeheimnisse angesehen werden, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von RECONIQ an Dritte weitergeben und muss sie, wenn der Auftrag an RECONIQ nicht erteilt wird, an RECONIQ auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben und alle Kopien hierzu löschen. Hiervon ausgenommen sind Exemplare, welche zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zurückgehalten werden müssen.

(3) Für von RECONIQ an den Kunden überlassene Software, gelten für eigene RECONIQ-Softwareprodukte die RECONIQ-Endnutzerlizenzbestimmungen und die für Drittsoftware, einschließlich Firmware die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers in Bezug auf die Nutzungsrechte bzw. die jeweiligen Pflegebedingungen in Bezug auf den Leistungsinhalt und -umfang vorrangig. Veräußert der Kunde RECONIQ-Softwareprodukte oder Drittsoftware, einschließlich Firmware an einen Dritten, so ist er verpflichtet, die anwendbaren Lizenzbedingungen zum Gegenstand des Veräußerungsvertrages zu machen.

(4) Angebote von RECONIQ sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet wurden. RECONIQ kann Bestellungen des Kunden innerhalb von 4 Wochen annehmen. Im Zweifel ist der Inhalt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung von RECONIQ für den Vertragsinhalt maßgeblich, sofern der Kunde eine Bestellung erteilt bzw. dem Inhalt der Auftragsbestätigung nach Zugang nicht unverzüglich widersprochen hat.

(5) Ergänzende IT-Leistungen wie z. B. Beratung oder Datenmigration werden nur Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart werden.

(6) RECONIQ ist bei der Auswahl der zur Leistungserbringung einzusetzenden Mitarbeiter frei und ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten freie Mitarbeiter und Sub-unternehmer (Unterlieferanten und externe Dienstleister) einzubinden.

2. Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich im Falle von physischen Lieferungen CPT (Incoterms 2020) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit der Umsatz der Umsatzsteuer unterliegt.

(2) Mangels anderer Vereinbarung werden Dienstleistungen nach Zeitaufwand (Personen-tage bzw. Stunden) und den aktuellen Stundensätzen zzgl. der entstandenen Auslagen abgerechnet. Soweit dem Kunden eine Preisliste übergeben wird, gelten vorrangig die dort vorgesehenen Preise als vereinbarte Stundensätze. Erfolgt eine Vergütung nach Zeitaufwand, sind die Angaben in einem Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung von RECONIQ nur eine Kalkulation bzw. ein Kostenvoranschlag, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalvergütung vereinbart wird. Der angefallene Aufwand wird in der Rechnung oder in einer gesonderten Anlage zur Rechnung aufgeführt. Angefallene Zeiten werden jeweils in einer Taktung nach angefangenen 15 Minuten berechnet. Sollte der Kunde gegen die Aufstellung nicht innerhalb von 3 Wochen schriftlich Widerspruch erheben, trägt der Kunde die Beweislast für deren Unrichtigkeit. Hat sich RECONIQ zur Inbetriebnahme, Installation bzw. sonstigen Vor-Ort-Leistung beim Kunden verpflichtet, so darf RECONIQ an den Kunden -soweit nicht anders vereinbart - auch alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Übernachtungskosten weiterberechnen. Reisezeiten und -kosten werden nach Aufwand und in Abhängigkeit vom Sitz von RECONIQ in der steuerlich bzw. gesetzlich anerkannten Höhe errechnet.

(3) Rechnungsbeträge sind (bei Vorliegen der Fälligkeit der zugrundeliegenden Forderungen) - soweit mit dem Kunden kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist oder von RECONIQ in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel an-gegeben wird - innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle ohne Abzüge an RECONIQ zu leisten.

(4) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleiben unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags steht dem Kunden nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.

(5) Kunden innerhalb der EU sind verpflichtet, auf Verlangen von RECONIQ den Erhalt einer Warenlieferung bis zum 10. Tag des Folgemonats (Eingang bei RECONIQ) schriftlich durch Ausstellen einer Gelangensbestätigung als Belegnachweis für die innergemeinschaftliche Lieferung zu bestätigen. Die Gelangensbestätigung muss konkrete Angaben zur Identifikation der Person enthalten, die die Ware entgegengenommen hat. Die Übermittlung der Gelangensbestätigung kann per E-Mail erfolgen. Sofern der Kunde RECONIQ die angeforderte Gelangensbestätigung nicht zukommen lässt, darf RECONIQ dem Kunden die Umsatzsteuer berechnen.

(6) Der Kunde darf eine gebuchte Schulung bis 30 Tage vor dem jeweiligen Schulungstermin kostenfrei stornieren. Storniert der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt einen gebuchten Schulungstermin aus Gründen, die RECONIQ nicht zu vertreten hat, darf RECONIQ entsprechend der folgenden Staffelung die Vergütung beanspruchen: innerhalb von 15-29 Tage vor dem Schulungstermin 10%, innerhalb von 4-14 Tagen vor dem Schulungstermin 30% und innerhalb von 2-3 Tagen vor dem Schulungstermin 80% und ein Tag vor und am Tag der Schulung 100% der vereinbarten Vergütung. Zusätzlich sind nicht mehr vermeidbare Reise-/Übernachtungskosten zu erstatten, sofern die vereinbarte Schulungsvergütung eine gesonderte Abrechenbarkeit dieser Kosten vorsah.

3. Eigentumsvorbehalt

(1) RECONIQ behält sich das Eigentum und die Rechte an der vertragsgegenständlichen Leistung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.

(2) RECONIQ räumt Nutzungsrechte an überlassener Software nur widerruflich bis zur vollständigen Zahlung ein. Sollte im Falle eines Zahlungsverzugs die vereinbarte Vergütung bzw. Lizenzgebühr auch nach Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist nicht bezahlt werden, kann RECONIQ das eingeräumte Nutzungsrecht widerrufen.

4. Fristen für Lieferungen; Verzug

(1) Die Einhaltung von für RECONIQ geltenden Leistungsfristen setzt die rechtzeitige, vollständige und fehlerfreie Erfüllung aller hierfür vom Kunden zu erbringenden, erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellpflichten voraus (z.B. Eingang von Unterlagen, erforderlichen Zustimmungen, Beistellungen von IT-Hardware und Sensorik), ansonsten verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, soweit RECONIQ die Verzögerung zu vertreten hat.

(2) Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf

a) höhere Gewalt, z. B. Feuer, Blitzeinschlag, Stromausfall, Arbeitskampf/Streik, Pandemie, Krieg, Terrorakte oder ähnliche Ereignisse, die der Kontrolle von RECONIQ entzogen sind, und/oder

b) Cyberattacken, Computerviren und sonstige Angriffe Dritter auf IT-Systeme der RECONIQ, soweit diese trotz Einhaltung der gesetzlich gebotenen IT-Schutzmaßnahmen erfolgten, und/oder

c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, die von RECONIQ nicht zu vertreten sind,

verlängern sich die Fristen angemessen.

(3) Kommt RECONIQ in Verzug, ist die Haftung von RECONIQ auf 0,5% pro angefangener Woche des Verzugs, maximal jedoch höchstens 5% der Vergütung bzw. des Preises für die vom Verzug betroffenen Leistung(en) begrenzt. Die unbegrenzte Haftung von RECONIQ in Fällen von Abschnitt XI.1 bleibt unberührt.

(4) Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung von RECONIQ ohne eigenes Verschulden nicht erbracht werden kann, weil bspw. ein Lieferant oder Dienstleister gegenüber RECONIQ seine Leistung nicht erbringt, wird RECONIQ den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. eine vergleichbare Ersatzleistung vorschlagen. Wenn keine vergleichbare Leistung möglich ist oder der Kunde keine andere Leistung wünscht, kann RECONIQ vom Vertrag zurücktreten und wird dem Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5. Gefahrübergang, Freigabe, Werkvertragliche Abnahme

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht auf den Kunden über mit Übergabe bzw. im Falle des Versands mit der Versendung der Leistung bzw. Teilleistung ab Betrieb von RECONIQ mit Übergabe seitens RECONIQ an den ersten Frachtführer, auch wenn RECONIQ die Versandkosten trägt, an eine abweichende Lieferadresse versendet wird oder die Versendung zunächst an einen weiteren Dienstleister oder Vertrags-partner des Kunden erfolgt. Verzögert sich der Versand aus von RECONIQ nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(2) Der Kunde hat im Falle kaufvertraglicher Leistungen unverzüglich nach Ablieferung eine Eingangsuntersuchung durchzuführen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Entdeckt der Käufer Mängel, welche im Rahmen einer Eingangsuntersuchung nicht offenbar werden, zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Gewährleistungsfrist, so ist er verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt er eine derartige Anzeige, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den betroffenen Mangel.

(3) Nach allen werkvertraglichen Leistungen oder Teilleistungen, insbesondere bei von RECONIQ zu leistenden Programmierarbeiten oder Inbetriebnahmen, kann RECONIQ eine schriftliche Abnahmeerklärung des Kunden und/oder die Erstellung eines gemeinsamen Abnahmeprotokolls beanspruchen. Die Abnahmefähigkeit ist auf jeden Fall gegeben, wenn eine funktionsfähige Software übergeben wird und vom Kunden 4 Wochen lang nach dieser Übergabe genutzt werden kann, ohne dass der Kunde innerhalb dieses Zeitraums wesentliche Mängel meldet.

(4) RECONIQ darf die Fortführung eines Projekts von der Prüfung und Zustimmung des Kunden bzgl. eines Pflichtenhefts, einer Spezifikation oder zu einer sonstigen Leistungsbeschreibung abhängig machen, sofern die nächsten Leistungsschritte darauf aufbauen.

6. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die aus seinem Verantwortungsbereich stammenden, zur Durchführung der Leistungen erforderlichen kundenseitigen Unterlagen und Informationen sowie - im Falle von Installations-/ Inbetriebnahmeleistungen - die jeweils erforderliche IT-Arbeitsumgebung zur Verfügung (z.B. relevante Hardware, beizustellende Software, ausreichende Rechner- und Speicherkapazitäten, Internetverbindung, Betriebssysteme, Fernzugang) und ist für deren Betrieb und Erhaltung ausschließlich verantwortlich. Angemessene Vorgaben von RECONIQ sind zu befolgen.

(2) Der Kunde benennt bereits bei Vertragsanbahnung seinen verantwortlichen Ansprechpartner, der die Mitwirkung des Kunden koordiniert und die erforderlichen Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführen kann.

(3) Der Kunde prüft auf Benutzerebene die Arbeitsergebnisse (insbesondere Software ein-schließlich Pflichtenhefte, Spezifikationen, IT-Konzepte, etc.) unverzüglich auf deren Vollständigkeit und Fehlerfreiheit, insbesondere bevor die Arbeitsergebnisse im Produktivbetrieb genutzt werden.

(4) Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen und IT-Sicherheitsmaßnahmen den gesetzlichen Regelungen und mindestens dem branchenüblichen Niveau entsprechend durch. RECONIQ darf davon ausgehen, dass sämtliche Daten, mit denen RECONIQ in Berührung kommt, zuvor vom Kunden anderweitig abgesichert wurden.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle von RECONIQ überlassenen Arbeitsergebnisse (insbesondere RECONIQ-Software und die RECONIQ-Lizenz-dateien/Dongles) durch angemessene Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern (Virenabwehr, Firewall, etc.).

(6) Weitere Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden ergeben sich aus dem Einzelvertrag sowie den allgemeinen Verkehrs- und Sorgfaltspflichten.

(7) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungs- und Beistellpflichten nicht bzw. nicht vollständig, fehlerfrei oder rechtzeitig, trägt der Kunde das Risiko für daraus entstehende Schäden, Mehr-aufwände, Kosten und sonstigen Nachteil. Soweit sich keine Prüfungspflichten zwingend aus den vereinbarten Leistungen bzw. aus gesetzlichen Regelungen ergeben, schuldet RECONIQ nicht die Prüfung, ob der Kunde seine Mitwirkungs- und Beistellpflichten einhält.

7. Sach- und Rechtsmängel

(1) Soweit die Parteien keine konkrete Beschaffenheit von Leistungen bzw. Teilleistungen vereinbaren, beschränkt sich die Mängelhaftung darauf, dass sich die Leistung bzw. Teilleistung für die vertragliche vorausgesetzte, ansonsten gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit hat, die bei Leistungen dieser Art üblich ist. Soweit auf Veranlassung des Kunden Standardsoftware durch individuelle Anpassungen geändert wird, gewährleistet RECONIQ nicht, dass zukünftige im Rahmen der Wartung veröffentlichte Softwareaktualisierungen ohne weitere Änderungen eingesetzt werden können.

(2) Im Falle von Sachmängeln kann RECONIQ zu-nächst nach seiner Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Leistung überlassen oder den Mangel durch Nachbesserung beseitigen. Bei Rechtsmängeln erfolgt die Nacherfüllung durch die Einräumung einer rechtlich einwandfreien Benutzungsmöglichkeit der gelieferten Leistung oder nach Wahl von RECONIQ die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer geänderten, aber gleichwertigen Leistung.

(3) Sollte die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist, die mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zulässt, endgültig fehlschlagen, kann der Kunde - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften - die Vergütung mindern, den Rücktritt vom Vertrag oder (im Falle eines Dauerschuldverhältnisses) die Kündigung erklären. Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Sachmängeln wird von RECONIQ nach Maßgabe des Abschnitts XI. geschuldet. Davon unbeschadet bleibt das Recht des Kunden, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu fordern. Weitere Ansprüche wegen Sach- und Rechts-mängeln sind ausgeschlossen.

(4) Im Falle einer unbegründeten Mängelanzeige kann RECONIQ den Aufwand für die Fehlersuche nach Zeitaufwand abrechnen, insbesondere auch dann, wenn ein angezeigter Sachmangel nicht nachweisbar oder reproduzierbar oder RECONIQ nicht zuzuordnen ist. Ein derartiger Aufwendungsersatzanspruch besteht nicht, sofern der Fehler innerhalb der in Bezug auf die von RECONIQ erbrachte Leistung geltenden Gewährleistungsfrist gemeldet wurde und der Kunde von einem Gewährleistungsfall ausging und auch ausgehen durfte.

(5) Im Falle einer Nacherfüllung, die einen Zu-griff auf ein IT-System des Kunden erfordert, hat der Kunde RECONIQ auf Verlangen einen Remote-Zugriff einzuräumen, sofern dieser Zugriff im Rahmen geltender gesetzlicher Regelungen und sonstigen Sicherheitsbestimmungen erfolgt.

(6) Soweit RECONIQ dem Kunden nach Leistungserbringung einen neuen Softwarestand zur Beseitigung von Sach- oder Rechtsmängeln übergibt, hat der Kunde diesen neuen Softwarestand zu übernehmen, soweit der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.

(7) Im Falle einer mietrechtlichen Softwareüberlassung ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs.1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ausgeschlossen.

8. Leihe

(1) Überlässt RECONIQ die Software zeitlich befristet und unentgeltlich, so gelten die nachfolgenden Leihbedingungen, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.

(2) RECONIQ bleibt zu jeder Zeit Eigentümer der Software.

(3) Ein Anspruch auf Vergütung entsteht nicht.

(4) Der Zweck der Leihe ist die Nutzung der Software im Rahmen einer Demonstration und/oder Schulung. In keinem Fall darf der Kunde oder ein Dritter die Software für andere Zwecke nutzen, insbesondere nicht in einem operativen System.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Software in einem brauchbaren und aktuellen Zustand zu erhalten.

(6) Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu modifizieren, zu dekompilieren, zu übersetzen, umzugestalten, Dritten zu offenbaren oder zu überlassen, die Nutzung zu gestatten oder zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode zu erhalten oder einzusehen.

(7) Zum Ende des vereinbarten Zeitraums oder mit Wirksamkeit einer Kündigung ist der Kunde zur Rückgabe der Software einschließlich aller Dokumentationen in vertragsgemäßem Zustand verpflichtet.

(8) RECONIQ haftet ausschließlich für Schäden, die auf eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(9) Der Kunde verpflichtet sich, die Software so zu nutzen, dass sie keine Risiken birgt. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihn betreffenden gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften einzuhalten.

(10) Mit der Übergabe übernimmt der Besteller die bestehenden Verpflichtungen von RECONIQ zur Gewährleistung der Produktsicherheit, die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, Beschädigung und des Untergangs der Software. Etwaige Verluste, Beschädigungen oder Verschlechterungen sind vom Kunden zu ersetzen. Der Besteller stellt RECONIQ von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

9. Rechtliche Konformität und Rechte Dritter

(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist RECONIQ verpflichtet, die Leistung lediglich gemäß den im Land des vereinbarten Leistungsorts geltenden Rechtsvorschriften und ohne Verletzung von für dieses Land bestehenden gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden "Schutzrechte") zu erbringen. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von RECONIQ nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von RECONIQ gelieferten und/oder freigegebenen Produkten eingesetzt wird.

(2) Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen einer Verletzung von Rechtsvorschriften und/oder von Rechten Dritter in Bezug auf die vertragliche Leistung geltend machen, so hat der Kunde dies RECONIQ unverzüglich schriftlich detailliert mitzuteilen und mit RECONIQ die weitere Vorgehensweise und Rechtsverteidigung abzustimmen. Der Kunde haftet für die zusätzlichen Schäden, Mehraufwände und -kosten, die durch eine verspätete und/oder unzureichende Mitteilung/Abstimmung entstehen.

10. Ausfuhrkontrollgesetze und Erfüllungsvorbehalt

(1) Die RECONIQ-Software unterliegt teilweise den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere (aber nicht beschränkt auf) der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union. Zudem ist die Benutzung von kryptographischer Software bzw. teilweise auch bereits die Kommunikation über deren technische Details aufgrund der gesetzlichen/behördlichen Vorgaben in einigen Ländern rechtswidrig. Es ist die Verantwortlichkeit und Aufgabe des Kunden, die Rechtmäßigkeit der vom Kunden beabsichtigten Ein- und Aus-fuhr und/oder Benutzung unter den für den Kunden geltenden gesetzlichen/behördlichen Vorgaben vorab zu klären. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren oder dort zu nutzen bzw. ihnen eine Nutzungsmöglichkeit einzuräumen, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten.

(2) Die Vertragserfüllung steht unter dem Vor-behalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.

11. Haftung

(1) RECONIQ haftet unbeschränkt (i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) für arglistig verschwiegene Mängel, (iii) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (iv) nach gesetzlich zwingenden Vorschriften der Produkthaftung und/oder (v) innerhalb des Anwendungsbereichs einer von RECONIQ übernommenen Garantie.

(2) Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung für das Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhalten der Kunde regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf, haftet RECONIQ im Falle leichter Fahrlässigkeit, so-weit der Schaden nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und vertragstypisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung von RECONIQ besteht nicht.

(4) Ein Schadensersatz des Kunden in Bezug auf Datenverlust oder -beschädigung sowie IT-Nutzungsausfallzeiten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der trotz der Einhaltung der bei nach den gesetzlichen Regelungen erforderlichen, mindestens aber für den Kunden branchenüblichen Datensicherungs- und sonstigen IT-Sicherheitsmaßnahmen bzw. Datensicherungszyklen entstanden wäre. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ferner ausgeschlossen, soweit mit dem Kunden in Bezug auf dessen Daten und IT-Systeme Maßnahmen und Vorgaben für RECONIQ vereinbart wurden und RECONIQ diese Vorgaben eingehalten hat. Die Haftung von RECONIQ nach Ziff.1 dieses Abschnitts bleibt hiervon unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungs-beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe von RECONIQ. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden (z. B. Freigabe des Kunden trotz vom Kunden erkennbarer Fehler, unterlassene oder unzureichende Prüfung eines Arbeitsergebnisses, unzureichende oder unregelmäßige Datensicherung, unzureichende IT-Sicherheit) bleibt RECONIQ davon unbenommen.

(6) Der Kunde haftet für den Inhalt seines Auftrages bzw. die überlassenen Daten und Content. Sollte ein Dritter die Verletzung seiner Rechte oder von Rechtsvorschriften geltend machen, hat der Kunde RECONIQ von allen An-sprüchen und angemessenen Kosten freizustellen, soweit diese Rechtsverletzungen nicht von RECONIQ zu vertreten sind.

(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für die Haftung von RECONIQ für Sachmängel.

12. Verjährung

(1) Bei Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist sowie bei Personenschäden und Ansprüchen aus zwingender gesetzlicher Produkthaftung oder in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.2, 445b und 634a Abs.1 Nr.2 BGB gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(2) Ansonsten betragen die Verjährungsfristen:

(2.1) für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung 1 Jahr ab Ablieferung;

(2.2) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln 1 Jahr;

(2.3) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln 1 Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, aufgrund dessen er die im Rahmen des Vertrags überlassenen Gegenstände (z.B. Vertragssoftware, Dokumentation) heraus verlangen kann;

(2.4) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen 2 Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Um-ständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

(3) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(4) Die Verjährungsfrist wird bei der Prüfung eines Sach- oder Rechtsmangels bzw. während der Nacherfüllung gehemmt, bis die Nacherfüllung abgeschlossen oder endgültig verweigert wird oder endgültig fehlschlägt. Die Verjährung tritt dann frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichts-stand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen RECONIQ und dem Kunden ist Hamburg, sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Diese Geschäftsbedingungen sowie alle unter deren Anwendung geschlossenen Verträge und zustande kommende Rechtsverhältnisse einschließlich ihrer Auslegung unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Überein-kommens der Vereinten Nationen über Ver-träge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der nicht zwingenden Kollisions-vorschriften des internationalen Privatrechts. Falls die Bedeutung eines englischen Begriffes in der englischen Sprachfassung dieser Endnutzerlizenzbedingungen von dem entsprechen-den deutschen Begriff abweicht, soll der deutsche Begriff Geltungsvorrang haben.

(3) RECONIQ kann diese Geschäftsbedingungen zukünftig ändern. Die neue Fassung der AGB wird für zukünftige Verträge wirksam. Für laufende Vertragsbeziehungen gilt die neue Fassung, wenn RECONIQ sie dem Kunden überlässt, wobei die Überlassung durch Zusenden oder durch Mitteilung eines Internetpfads für den Online-Abruf erfolgen kann, und der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen danach der Geltung der neuen AGB widerspricht. Dies gilt zudem nur, sofern RECONIQ den Kunden auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolge eines unterbleibenden Widerspruchs bei der Überlassung der neuen AGB hinweist.

(4) Schriftform: Vertragliche Garantien und Zu-sagen, insbesondere, wenn sie über den Be-reich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch RECONIQ. Änderungen und Ergänzungen der Verträge zwischen RECONIQ und dem Kunden sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Das hier und an anderen Stellen in diesen AGB festgelegte Schriftformerfordernis kann auch durch Email, Telefax oder durch Briefwechsel eingehalten werden. § 127 Abs. 2 und 3 BGB finden jedoch im Übrigen keine Anwendung.

(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Hamburg, April 2025